Smartphone, Kleidung, Sport und Freizeit – das sind viele Möglichkeiten, um sein Geld auszugeben! Doch was tun, wenn das Taschengeld zu knapp ist? Ein Nebenjob muss her!
Ob Zeitungen austragen, ein Job im Café, Babysitten, Kassierer im Supermarkt oder in ein Kostüm im Freizeitpark schlüpfen: In den Ferien kannst du dir mit einem Ferien- oder Nebenjob dein Portemonnaie auffüllen!
Was du als Schüler bei einem Ferienjob oder Nebenjob beachten solltest? Hier einige Informationen und Tipps:
Die Altersgrenze für Schülerjobs / Nebenjob
Wenn du jünger als 13 Jahre alt bist, darfst du leider nicht arbeiten. Erst wenn du 13 Jahre alt bist, darfst du dir einen Job suchen. Vorausgesetzt, deine Eltern stimmen dem zu. Dann darfst du zwei Stunden pro Tag arbeiten. In landwirtschaftlichen Familienbetrieben darfst du sogar drei Stunden täglich arbeiten.
Als volljähriger Schüler darfst du neben der Schule aber auch in den Ferien eine Beschäftigung aufnehmen und so wie der normale Arbeitnehmer auch länger arbeiteten.
Arbeiten in den Schulferien
Während der Schulferien darfst du erst ab 15 Jahren und dann nur für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr arbeiten. Den Rest der Ferien solltest du dich von der Schule erholen und dich mit Freunden treffen.
Der Arbeitsvertrag – auch für Schülerjobs
Um deine Arbeitszeiten, Aufgaben und dein Gehalt festzulegen, solltest du auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen.
Steuern und Abgaben für Schüler
Wenn du mehr als 900 Euro brutto in einem Monat verdienst, musst auch du Steuern zahlen. Wenn du im Jahr jedoch weniger als 8.352 Euro mit deinem Nebenjob verdienst, kannst du dir die Steuern wieder zurück erstatten lassen. Als Schüler musst du jedoch keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Vorausgesetzt, du arbeitest nicht mehr als zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage im Kalenderjahr. Ansonsten gelten die Regelungen für Minijobs und Medijobs.
Deine Arbeitszeiten als Schüler im Nebenjob
Im neuen Club nebenan kellnern? Leider nein!
Generell darfst du erst nach der Schule, an Werktagen (Mo-Fr) und nur von 8 bis 18 Uhr arbeiten.
Ab 15 Jahren darfst du sogar zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Jugendliche über 16 Jahre dürfen zusätzlich:
- im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr,
- in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr,
- in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr,
- in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr beschäftigt werden.
Außerdem dürfen Jugendliche über 17 Jahre in Bäckereien ab 4 Uhr beschäftigt werden.
Deine Aufgaben als Schüler
Als Schüler darfst du nach dem Gesetz nur „einfache Tätigkeiten“ übernehmen, wie z.B. Zeitungen austragen oder das Fahrrad des Nachbarn reparieren. Wenn du zwischen 15 und 17 Jahre alt bist, gibt es hier jedoch viel mehr Möglichkeiten – bis auf gefährliche oder sehr körperlich anstrengende Arbeiten!
Dein Gehalt für einen Schülerjob / Nebenjob
Wenn du unter 18 Jahren bist, hast du leider noch keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Erst ab dem 18. Lebensjahr greift der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde.
Wenn du noch einen Schülerjob suchst, dann schau mal auf Jobino.de vorbei. Dort verraten wir dir, wie viel du verdienst und wo der nächste Job ist.
Für mehr Informationen findest du den Gesetzestext hier.
Die oben genannten Informationen sollen dir dabei helfen, dir einen ersten Eindruck von den verschiedenen Beschäftigungsarten als Schüler zu machen. Da wir selbst keine Juristen oder Steuerberater sind, informiere dich bitte bei den offiziellen Stellen nochmal zu deiner persönlichen Situation, bevor du ein Arbeitsverhältnis eingehst.