Deine Rechte als Nebenjobber

Kann ich als Nebenjobber krankmachen? Habe ich im Nebenjob einen Urlaubsanspruch? Welche Rechte habe ich als Werkstudent, Minijobber, Teilzeitjobber etc.?

Als Arbeitnehmer muss Dich dein Chef genauso wie jeden anderen Mitarbeiter behandeln. Die Grundlage dafür ist der sogenannte Gleichbehandlungsgrundsatz. Egal ist dabei die Art deiner Beschäftigung, wie viel Du verdienst oder wie viel Du pro Woche arbeitest. Daher hast Du auch im Nebenjob folgende Rechte:

Deine Rechte als Nebenjobber

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Auch wenn Du mal krank bist muss der Arbeitgeber dir für diese Zeit weiterhin Lohn zahlen. Voraussetzung ist, dass

  1. das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht (Tarifverträge können von der Frist absehen),
  2. du arbeitsunfähig bist,
  3. die Arbeitsunfähigkeit die Folge einer Erkrankung ist und
  4. die Krankheit nicht absichtlich von Dir verschuldet wurde.

Bezahlten Urlaub (bei Tätigkeiten von über einem Monat)

Grundsätzlich ist dein Arbeitgeber dazu verpflichtet, Dir deinen Urlaub zu gewähren. Ausnahme ist, wenn „die Hütte brennt“. Sollte es nicht möglich sein, dass Du deinen zugesagten Urlaub nehmen kannst, dann muss der Arbeitgeber Dir die Tage entsprechend auszahlen.

Wenn Du während Deines Urlaubs krank wirst, besorge Dir unbedingt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt. Mit diesem Nachweis kannst Du Dir deine Urlaubstage „zurückholen“.

„Wie viel Urlaubsanspruch habe ich als Nebenjobber?“

Als Angestellter hast Du gesetzlich vorgeschrieben einen jährlichen bezahlten Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche (entsprechend 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche, also von Mo. bis Fr.). Dadurch hast Du auch als Nebenjobber jedes Jahr mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub. Deinem Arbeitsvertrag oder dem gültigen Tarifvertrag kannst Du die genaue Anzahl an Urlaubstagen entnehmen.

Die oben beschriebene Regelung richtet sich insbesondere an Vollzeitbeschäftigte. Als Nebenjobber arbeitest Du aber oftmals nur ein paar Tage oder Stunden in der Woche und als Werkstudent nur ein paar Stunden in der Woche und vielleicht mal in den Semesterferien etwas mehr.

In der Rechtsprechung wurde hierfür folgende Formel entwickelt: jährlicher Urlaubsanspruch geteilt durch die Arbeitstage pro Woche mal die tatsächlichen Arbeitstage pro Woche.

Ich gebe zu, das kann etwas kompliziert sein. Merken kannst Du Dir aber, dass deine Urlaubstage zusammen mit den Wochentagen an denen du nicht arbeitest, ausreichen müssen, um mindestens vier Wochen im Jahr frei zu haben.

Kündigungsschutz

Zu Beginn deiner Tätigkeit arbeitest Du in der sogenannten „Probezeit“. Diese ermöglicht Dir und deinem Arbeitgeber – solltet ihr nicht zueinander passen – sehr einfach das Vertragsverhältnis zu beenden. In der Regel beträgt die Probezeit 6 Monate. In manchen Fällen ist aber auch eine kürzere Probezeit im Arbeitsvertrag oder den gültigen Tarifbestimmungen festgehalten.

Nach der Probezeit muss der Arbeitgeber handfeste Gründe vorbringen, um Dir wirksam zu kündigen. Unternehmen mit 10 oder weniger Mitarbeitern sind jedoch nicht daran gebunden. Gestzliche Grundlage bietet hier das Kündigungsschutzgesetz (KSchG).

Kündigungsfrist

Unabhängig Deiner Arbeitszeit oder der Größe des Betriebes gelten in Deutschland bestimmt Kündigungsfristen. Diese ist in der Regel länger umso länger du für ein Unternehmen arbeitest. Siehe hierzu den Gesetzestext.

Generell kannst Du Dir merken, dass dein Arbeitgeber mindestens eine vier-wöchige Frist einhalten muss, wenn er Dir kündigen will. Dein Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung können aber auch wieder andere Kündigungsfristen bestimmen.

Wenn Du deinen Arbeitsvertrag kündigst, musst Du selbstverständlich genauso -wie dein Arbeitgeber auch – die Kündigungsfristen beachten.

Vergütung von gesetzlichen Feiertragen

Fällt Deine Arbeitszeit auf einen Feiertag, ist das für Dich ein doppelter Grund zur Freude. Dein Arbeitgeber ist dann nämlich verpflichtet, Dir für diesen Tag den entsprechenden Lohn zu zahlen. Eine vorsätzliche Verschiebung deiner Arbeitszeit auf einen anderen Arbeitstag, um den Feiertag zu umgehen, ist nicht zulässig.

Weihnachtsgeld

Die Auszahlung des 13. Gehalts oder Weihnachtsgeldes wird in einem gültigen Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung geregelt. Ist eine solche Sonderzahlung vorgesehen, muss diese auch an die Nebenjobber ausgezahlt werden.


Ich freue mich, wenn ich Dir weiterhelfen konnte. Wenn Du noch Anregungen oder Feedback für mich hast, nutze gern die Kommentarfunktion.

Ansonsten findest Du viele interessante Nebenjobs wie immer auf www.jobino.de.


Die oben genannten Informationen sollen dir dabei helfen, dir einen ersten Eindruck von den verschiedenen Rechten als Nebenjobber zu machen. Da wir selbst keine Juristen oder Steuerberater sind, informiere dich bitte bei den offiziellen Stellen noch mal zu deiner persönlichen Situation, bevor du ein Arbeitsverhältnis eingehst.

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