8 Warnhinweise in Job-Angeboten

Wer kennt das nicht?

Du triffst Dich am Nachmittag mit Freunden in einem Kaffee und ihr verbringt die erste Stunde damit, gemeinschaftlich ganze Fortsetzungsromane von Beschwerden über die Arbeitssituation auszutauschen. Eine Studie, die von der Manpower Group durchgeführt wurde, belegt die Befürchtungen. Rund 49% der Deutschen sind mit ihrem Job unzufrieden. 

Hat nicht jeder einen Anspruch darauf, einen Job zu machen, der das hält, was er verspricht?

Ein Wundermittel, das grenzenlose Freude im Job zusichert, können wir Dir leider derzeit auch noch nicht bieten. Dafür aber 8 wertvolle Hinweise, auf die Du unbedingt achten solltest, wenn Du dich bewirbst. Anhand dieser Warnhinweise kannst Du unseriöse und demotivierende Nebenjobs im Vorhinein identifizieren:

1. Keine transparenten Angaben zum Verdienst:

Achte besonders darauf, welche Angaben zum Gehalt gemacht werden. Besonders heikel sind sowohl Job-Anzeigen die Dir einen Monatsverdienst von „bis zu“ X.XXX€ versprechen oder eine Bezahlung in Höhe des Mindestlohns kombiniert mit einem sehr attraktiven Bonus, dessen Konditionen im Kleingedruckten versteckt sind.

Hier haben wir ein konkretes Beispiel für Dich: „Erfolgreich Telefonieren für 3.000€ / Monat.“ Diese Stellen sind häufig simple Vertriebspositionen, bei denen du verschiedene Produkte oder Dienstleistungen verkaufen musst – meistens zu 90% auf Provisionsbasis. Wenn dich der Verkauf interessiert, kann es natürlich dennoch eine tolle Möglichkeit für Dich darstellen.

Generell solltest Du die Finger von Jobs lassen, bei denen Du als Selbstständige/r die Produkte im Vorfeld von dem Unternehmen abkaufen musst und dann selber weitervertreiben sollst. Solltest du zu wenig veräußern, trägst Du das Risiko und nicht das Unternehmen.

2. Zu viele geforderte Voraussetzungen:

Der Arbeitgeber fordert von Dir unzählige, für den Job unnötige oder gar inhaltlich falsche Voraussetzungen.

Einerseits kann es sein, dass sich der Arbeitgeber Arbeit sparen möchte. Denn erfahrungsgemäß ist es so, dass je mehr man fordert, umso weniger Bewerbungen man erhält. Das macht dann den Auswahlprozess entsprechend kurz und zeugt von einem sehr eingeschränkten Verständnis für die Mitarbeiter. Andererseits kann es sein, dass der Arbeitgeber selbst gar keine Ahnung hat, was er braucht.

Achte darauf, dass dein Aufgabenfeld klar definiert wird. Dann kannst Du sichergehen, dass dein Arbeitgeber konkrete Vorstellungen von deiner Tätigkeit im Unternehmen hat und Du zielgerichtet deine Projekte und Aufgaben bewerkstelligen kannst.

3. Wesentlich geringeres Gehalt während der Probezeit:

Zum Glück gibt es seit Beginn diesem Jahr den Mindestlohn und Du kannst dich fast ausnahmslos über 8,50€ pro Stunde freuen. Ausnahmen gibt es nur sehr wenige und auch während der Probezeit gilt der Mindestlohn.

Einige Arbeitgeber behalten sich bei eigentlich sehr gut bezahlten stellen allerdings vor, Dir während deiner Probezeit ein wesentlich schmaleres Gehalt (also mindestens den Mindestlohn) zu zahlen und versprechen Dir danach das volle Gehalt. Hier sollten deine Alarmglocken läuten!

Während der Probezeit ist es für den Arbeitgeber vergleichsweise einfach dir wieder zu kündigen, sodass Dich dein Arbeitgeber vergleichsweise schnell wieder vor die Tür setzen kann. Bevor Du Dir also die Nächte um die Ohren schlägst, um den Ansprüchen deines neuen Jobs gerecht zu werden, schau lieber zwei Mal hin und frage im Zweifelsfall nach.

4. Du sollst für ein Training bezahlen:

In einigen Branchen musst Du spezielle Voraussetzungen erfüllen, um den Job ausüben zu dürfen. So benötigst Du beispielsweise ein Gesundheitszeugnis, um mit frischen Lebensmitteln hantieren zu dürfen. Im Bewachungsgewerbe werden besondere Schulungen durchgeführt, um Dich optimal auf deine Tätigkeit vorzubereiten. Dies Sachen musst du meistens bevor du dich bewirbst vorlegen und sie fast immer selber zahlen.

Wenn von Dir verlangt wird, ein anderes „Training“, eine besondere „Schulung“ oder eine spezielle „Weiterbildung“ zu absolvieren und der Arbeitgeber diese Kosten nicht übernimmt, solltest du stutzig werden. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Arbeitgeber diese Schulung selbst durchführt oder Du noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hast. Ein guter und seriöser Arbeitgeber ist bereit, in deine Schulung zu investieren und unterstützt Dich.

5. Merkwürdige Job-Bezeichnungen:

Aufpassen solltest du bei verklausulierten Job-Beschreibungen wie „Junior Assistant  Customer Marketing and Service Manager“. Hier weißt Du nicht, was Dich eigentlich erwartet. Natürlich gibt es auch englische Job-Bezeichnungen, wie Controller oder Accountant, die nicht mehr weg zu denken sind.

Tipp: Wenn von Event, Marketing, Sales oder Telefonie gesprochen wird, handelt es sich meistens um einen Job im Vertrieb.

6. Kein Arbeitgeber in der Job-Beschreibung:

Es gibt unterschiedliche Gründe dafür, warum ein Arbeitgeber Job-Inserate anonym veröffentlicht. In manchen Fällen ist die ausgeschriebene Stelle noch besetzt oder bereits einem anderen Arbeitnehmer versprochen worden. Um sicherzugehen, dass Du nicht der „ungeliebte Neue“ bist, frag spätestens im Vorstellungsgespräch nach.

Anonyme Job-Bezeichnungen werden auch von Recruitern und Arbeitsvermittlern genutzt. Diese dienen dann hauptsächlich dazu, die eigenen Datenbanken mit potenziellen Bewerbern aufzufüllen.

7. Die Jobs bleiben online oder tauchen wieder auf:

Natürlich kann es passieren, dass Du für eine längere Zeit immer wieder nach passenden Job-Angeboten online suchst. Wenn Du dabei regelmäßig auf Inserate von der gleichen Firma für den gleichen Job triffst, solltest Du stutzig werden.

Die Bewerbungsprozesse werden im Normalfall geschlossen, sobald genügend interessante Bewerber zur Verfügung stehen oder der Job besetzt ist. So kann ein dauerhaft ausgeschriebenes Job-Angebot auf eine hohe Fluktuation der Mitarbeiter schließen lassen.

8. Merkwürdig klingende Vertrauensarbeitszeit:

Stell Dir vor, Du findest bei deiner Suche ein Job-Angebot, das Dir eine flexible Arbeitszeiteinteilung verspricht. Vielleicht denkst Du jetzt: „Klasse – das ist genau das, was ich gesucht habe!“

Vorsichtig, wenn es sich hierbei um Vertrauensarbeitszeit handelt und die Arbeitszeit nicht erfasst wird. Stell Dich darauf ein, dass Du einen Job annimmst, bei dem Du regelmäßig unbezahlte Überstunden machen wirst.


Bevor Du dich bewirbst, nimm Dir die Zeit und überlege, was Du von deinem Job erwartest und welche Kriterien er erfüllen soll.

Achte auf unsere Hinweise, wenn Du dich bewirbst. Wir können Dir nicht versprechen, dass du nie wieder frustriert deinen Arbeitsplatz verlässt – aber zumindest, dass Dir die ein oder andere Pleite erspart bleibt!


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Wenn dir dieser Artikel gefallen hat und du zum Interview eingeladen bist, guck dir auch den Artikel an „5 Themen, die du beim Jobinterview ansprechen solltest“.

Viele Tipps habe ich in einem Artikel von Peter Harris gefunden. Danke!

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