Was ist was? Chaos der Jobbezeichnungen

Die Möglichkeiten Nebenjobs auszuüben sind unendlich vielfältig. Doch wer blickt da noch durch, wenn es um die Jobbezeichnungen geht? Wo sind die Unterschiede zwischen einem Nebenjob, Minijob oder Leiharbeit? Wir haben uns mal schlau gemacht und bringen etwas Ordnung in das Chaos. Was ist nun also was?

Der Dschungel Jobbezeichungen: Über atypische Beschäftigungen, Minijobs, Teilzeit und Leiharbeit

Die Anzahl derjenigen, die kein reguläres Vollzeit-Arbeitsverhältnis haben, ist laut einer Statistik in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Vor einem Monat wurde diese Aussage noch einmal durch eine Meldung bestärkt. 7,6 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten nicht in klassischen Jobs, sondern in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis.

Doch was versteht man unter einem atypischen Beschäftigungsverhältnis?

Ein klassische Beschäftigung besteht, wenn in Vollzeit unbefristet und sozial versichert gearbeitet wird. Mittlerweile herrscht aber eine große Vielfalt bei den Jobs.  Alle Jobs, die nicht der klassischen Ansicht entsprechen, werden als „atypisch“ bezeichnet. Darunter fallen folgende Jobs:

1. Teilzeitjob

Teilzeitjobs sind die am weitesten verbreitete Form der atypischen Arbeitsverhältnisse. Ein klassisches Beispiel ist die Vollzeitstelle, die aufgrund von Familiengründung auf eine geringere Anzahl von Wochenstunden reduziert wird.

Von Teilzeitarbeit spricht man, wenn Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeiten, als vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer. In bestimmten Branchen kann das bedeuten, dass 35 Wochenstunden bereits als Teilzeit definiert werden.

2. Minijob oder geringfügige Beschäftigung

Minijobs, auch geringfügige Beschäftigungen genannt, haben nach ihrer Neuregelung zu Mini-Jobs im Rahmen der Hartz-Gesetze deutlich zugenommen und stellen die zweithäufigste Form der atypischen Beschäftigungsverhältnisse dar. Das Einkommen darf dabei monatlich maximal 450 Euro betragen.

Auf die Arbeitszeit kommt es jedoch nicht an. Natürlich gilt aber auch hier der Mindestlohn, sodass du bei einem Stundenlohn von 8,50 € maximal 53 Stunden im Monat arbeitest. Typische Minijobs sind Tätigkeiten, die z.B. von Studenten ausgeführt werden, um zum Beispiel das Studium zu finanzieren oder die Urlaubskasse aufzubessern.

3. Leiharbeitsverhältnisse

Leiharbeit ist eine Beschäftigungsform, die sich seit den letzten Jahren immer mehr ausbreitet. Die Besonderheit ist, dass der Arbeitgeber und das Unternehmen, in dem man arbeitet, nicht identisch sind. Das bedeutet, man ist sozusagen Angestellter in einem „Verleihunternehmen“.

Als Leiharbeitnehmer wird man von seinem Arbeitgeber an ein anderes Unternehmen verliehen. Das hilft den Unternehmen dabei, bei konjunkturellen Schwankungen schnell Kapazitäten aufzubauen und diese auch wieder abzubauen, wenn diese nicht mehr benötigt werden. Ob bei der Eisenbahn, in der Luft- und Schifffahrt, im Straßenverkehr, als Kurierdienstleister, als Berufskraftfahrer und Lagerhelfer: Die Berufe und die benötigten Qualifikationen sind sehr unterschiedlich. Demnach variieren auch die Löhne.

Zusatz: Selbstständigkeit ohne Mitarbeiter

Formal gehört die Selbstständigkeit zwar nicht zu den atypisch Beschäftigten, sollten aber wegen ihrer häufig nur geringen Einkommen und unsicheren wirtschaftlichen Perspektiven in dieser Kategorie aufgeführt werden. Entscheidend für die Eingrenzung ist wie das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger das Arbeitsverhältnis tatsächlich einschätzen. Als Selbstständiger gilt, wer unternehmerische Entscheidungsfreiheit genießt und daher Chancen selbst wahrnehmen kann.

Entscheidend ist, ob Sie ihre Tätigkeit selber frei bestimmen können und auch Arbeitszeit und -ort selber bestimmen.


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