Semesterferien: Was musst du als Student beim Nebenjob beachten?

Ein Vollzeitstudium ist anstrengend. Viele Studenten haben nicht nur viel zu lernen, sondern auch einen Nebenjob, um sich das Studium zu finanzieren. Doch Nebenjob ist nicht gleich Nebenjob. Auch hier gibt es einige Unterschiede, die du beachten solltest.

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Studenten, die im Semester und in den Semesterferien arbeiten, keine oder nur geringe Abgaben zur Sozialversicherung leisten. Alle wichtigen Infos, was du als Student beachten musst, wenn du neben der Uni einen Nebenjob ausführst, erfährst du hier.

Es gibt drei Varianten von Nebenjobs für Studenten, die man unterscheiden kann:

1. 450-Euro-Job (Minijob)

Von einem Minijob ist die Rede, wenn du nicht mehr als 450 € im Monat verdienst. Auf das Arbeitsentgelt zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag für die Sozialversicherung. Der Arbeitnehmer hingegen zahlt nur 3,9 % an die deutsche Rentenversicherung, bekommt jedoch für die Zukunft die vollwertige Beitragszeit für die Rente angerechnet. Auf diese Beitragszeit und die Zahlung der 3,9 % kann jedoch auch verzichtet werden, wenn man sich von der Pflicht befreien lässt. Das sollte man sich aber genau überlegen (weiter Infos gibt es hier).

2. Kurzfristiger Minijob / Nebenjob

Studenten können auch kurzfristig mehr als 450 € im Monat verdienen und von der oben beschriebenen Regelung für Minijobs profitieren.

Wenn die Beschäftigung im Voraus auf nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist (zum Beispiel während der Semesterferien), fallen weder für den Studenten noch für den Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge an. Beachten muss man aber, dass mehrere aufeinanderfolgende kurzfristige Minijobs zusammengerechnet werden. Die Lohnsteuer wird entweder pauschal vom Arbeitgeber übernommen oder ist individuell entsprechend der Steuerklasse des Studenten zu zahlen.

Hier erfährst du mehr zum kurzfristigen Minijob.

3. Werkstudent

Auch als Student kann man mehr als 450 € im Monat verdienen. In diesem Fall werden vom Studenten und vom Arbeitgeber die normalen Rentenversicherungsbeiträge fällig. Auch hier fallen normalerweise für beide keine Beiträge für die übrigen Sozialversicherungszweige wie Kranke, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Voraussetzung ist dafür ist aber, dass ein „ordentliches Studium“ vorliegt.

Von einem ordentlichen Studium kann man in der Regel ausgehen, wenn der Student während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. In den Semesterferien hingegen können Studenten, aber ohne Probleme mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Generell sollte man als Student noch beachten, welche Regelungen bezüglich KindergeldBAföG und studentische Krankenversicherung bzw. Familienversicherung bestehen.


Wer noch einen Nebenjob für die Ferien sucht, kann diesen auf Jobino finden.


(Die oben genannten Informationen sollen dir dabei helfen, dir einen ersten Eindruck von den verschiedenen Beschäftigungsarten als Student zu geben. Da wir selbst keine Juristen oder Steuerberater sind, informiere dich bitte bei den offiziellen Stellen nochmal zu deiner persönlichen Situation, bevor du ein Arbeitsverhältnis eingehst.)

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